VERKAUFSBEDINGUNGEN – EUROPA

Diese Verkaufsbedingungen binden GP und seinen Kunden (“Käufer”) hinsichtlich des Verkaufs von Produkten (“Waren“) durch GP an den Käufer sowie des Kaufs dieser Waren durch den Käufer von GP, für alle Länder in Europa. “GP” bezeichnet die spezifische Georgia-Pacific Building Products-Gesellschaft (GP Wood Products LLC, GP Gypsum LLC, GP North Woods LP oder GP Industrial Plasters LLC), die die betreffenden Waren verkauft. Durch die Annahme der Lieferung von GP verpflichtet sich der Käufer, an diese Verkaufsbedingungen gebunden zu sein, sofern in einer separaten, von GP und Käufer unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung anders festgelegt.

  1. ABLEHNUNG ANDERER BEDINGUNGEN. Diese Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor allen vorherigen Vereinbarungen, Vorschlägen und Gesprächen zwischen den Parteien bezüglich des Kaufs und Verkaufs der Waren, abgesehen von einer schriftlichen Vereinbarung beider Seiten. Jegliche zusätzlichen, widersprüchlichen oder abweichenden Bedingungen im Kaufauftrag des Käufers oder anderen Dokumenten, die von oder im Namen des Käufers zu irgendeinem Zeitpunkt eingereicht wurden, sei es vor oder nach diesem Datum, gelten als wesentliche Änderung und nicht als Ablehnung dieser Verkaufsbedingungen und werden hiermit ausdrücklich von GP abgelehnt. Diese Verkaufsbedingungen gelten als vom Käufer akzeptiert ohne jegliche derartigen zusätzlichen, widersprüchlichen oder abweichenden Bedingungen, außer soweit GP ihn ausdrücklich in einer von GP unterzeichneten schriftlichen Schrift akzeptiert.
  2. MENGE. Die Menge der zu verkaufenden, gekauften und gelieferten Waren erfolgt gemäß einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen Käufer und GP im Zusammenhang mit jeder Bestellung, wie durch die Bestellbestätigung des GP nachgewiesen wird. GP behält sich das Recht vor, alle Bestellungen für Waren nach eigenem und absolutem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen, und sofern nicht anders ausdrücklich in einer schriftlichen Vereinbarung von GP festgelegt, ist GP unter keinen Umständen verpflichtet, eine Menge Waren über die in der Bestellbestätigung angegebene Menge für eine bestimmte Bestellung zu verkaufen oder zu liefern.
  3. PREISE. Die Preise für die Waren entsprechen denjenigen, die von GP im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung von Zeit zu Zeit schriftlich oder elektronisch angegeben oder bestätigt werden. Sofern nicht schriftlich von GP angegeben, sind alle Preise ausgenommen Steuern, Zoll, Abgaben, Transport, Lagerung, Sonderhandhabung, Versicherungs- und ähnliche Gebühren sowie alle aktuellen oder zukünftigen Steuern oder staatlichen Gebühren (einschließlich Umsatz, Nutzung, Mehrwert- oder ähnlicher Steuern), die für den Verkauf, die Lieferung, den Versand oder die Lagerung der von GP verpflichteten Waren gelten. Alle derartigen Steuern, Zölle oder sonstige Gebühren gelten auf das Konto des Käufers, werden dem Preis hinzugefügt und dürfen nicht reduziert werden.
  4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN; KREDITVORAUSSETZUNGEN. Die Zahlungsbedingungen für alle Verkäufe von Waren basieren auf der Bonitätsprüfung des Käufers durch GP und werden vom GP angeboten oder von den Parteien für Bestellungen einvernehmlich vereinbart. Falls GP zu irgendeinem Zeitpunkt feststellt, dass die Kreditwürdigkeit des Käufers oder einer Person, die Kreditunterstützung für die Verpflichtungen des Käufers gewährt, beeinträchtigt ist oder wird, oder es einen Grund gibt, an der Durchsetzbarkeit oder Angemessenheit einer Vereinbarung oder eines Dokuments zur Unterstützung der Verpflichtungen des Käufers zu zweifeln, hat GP neben allen anderen durch geltendes Recht vorgesehenen Rechte, alle vom Käufer an GP geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar zu erklären und den weiteren Verkauf und die Lieferung an den Käufer einer Bestellung auszusetzen und/oder zu beenden, bis für GP zufriedenstellende Kreditvereinbarungen getroffen wurden. Der Käufer entschädigt GP und haftet für alle Ausgaben, die mit der Eintreibung überfälliger Beträge verbunden sind, einschließlich Anwaltsgebühren. Der Käufer erkennt an, dass auf alle überfälligen Salden Zinsen von einem Prozent (1,0 %) pro Monat (oder, falls niedriger, der maximal zulässige Satz nach geltendem Gesetz) belastet werden kann.
  5. LIEFERUNG; IMPORT. Die Lieferbedingungen richten sich nach den von GP im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung genannten oder bestätigten Konditionen, wie sie in der Auftragsbestätigung von GP ausgewiesen sind. Sämtliche Versand- oder Liefertermine sind Circa-Angaben und nicht garantiert. Sofern in der Bestellbestätigung von GP nicht anders angegeben, sind alle Lieferbedingungen gemäß den von der Internationalen Handelskammer zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung veröffentlichten Incoterms-Regeln® zu interpretieren. Jede Erwähnung eines Lieferbegriffs (wie EXW, FOB, CFR, DAP oder ähnliches) hat die nach den geltenden Incoterms-Regeln® zugewiesene Bedeutung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von GP vereinbart, fungiert der Käufer als Importeur in das Zielland, ist für alle Regelungen für die Einfuhr von Waren in dieses Land verantwortlich und ist in allen bei einer Regierungsbehörde eingereichten Dokumenten als Importeur aufgeführt.
  6. TITEL UND VERLUSTRISIKO; KEHRT ZURÜCK. Titel und Verlustrisiko werden zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß den von GP festgelegten Lieferbedingungen übertragen und, sofern GP ausdrücklich ausdrücklich ausdrücklich vereinbart, vor der formellen Einfuhr der Waren in ein Land. Waren dürfen nach der Einfuhr ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des GP nicht an GP zurückgegeben werden.
  7. HÖHERE GEWALT. Die Parteien werden von ihren jeweiligen Leistungspflichten befreit. (außer Zahlungsverpflichtungen des Käufers) befriet, wenn die Leistung durch höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Aufstände, Brand, Arbeitskonflikte (einschließlich Streiks, Aussperrungen und Arbeitskräftemangel), Funktionsausfall von Geräten oder Computersystemen, Zerstörung oder Verlust elektronischer Aufzeichnungen oder Daten, Betriebsstilllegungen oder Ausfälle (gleichgültig, ob geplant oder ungeplant), verhindert oder verzögert wird, Nichtverfügbarkeit von Materialien oder Komponenten, Nichtverfügbarkeit oder Verzögerungen beim Transport, unzureichende Produktionskapazität, Nichtverfügbarkeit oder Mangel an Treibstoffprodukten, Explosion, Unfall, Einhaltung staatlicher Anfragen, Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder Maßnahmen oder andere Umstände oder Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegen. Betrifft ein solches Ereignis GP, kann GP ohne Haftung die Waren unter seinen Kunden in einem von GP nach eigenem Ermessen bestimmenden Anteil verteilen und unter seinen Kunden verteilen.
  8. GARANTIE. Die ausdrücklichen, schriftlichen und beschränkten Gewährleistungen von GP für die Waren sind unter www.buildgp.com/warranties abrufbar und werden hiermit in dieses Dokument einbezogen. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DEN VON GP BEREITGESTELLTEN, VERÖFFENTLICHTEN, SCHRIFTLICHEN UND BESCHRÄNKTEN GARANTIEN FESTGELEGT, ÜBERNIMMT GP – UND SCHLIEßT HIERMIT IM GRÖßTMÖGLICHEN, NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG AUSDRÜCKLICH AUS – JEGLICHE ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN JEDWEDER ART, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND; DIES SCHLIEßT INSBESONDERE, JEDOCH NICHT AUSSCHLIEßLICH, GARANTIEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN LEISTUNG ODER QUALITÄT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN VERWENDUNGSZWECK EIN. Wo das geltende Recht den Verzicht auf stillschweigende Garantien nicht erlaubt oder den Umfang des Verzichts auf Garantien begrenzt, sind Umfang und Dauer dieser stillschweigenden Garantie auf das nach geltendem Recht zulässige Minimum beschränkt zu sein.
  9. BESCHRÄNKUNG VON RECHTSMITTEL UND HAFTUNG.
    1. SOFERN DIE WAREN EINER AUSDRÜCKLICHEN, VON GP GEWÄHRTEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE UNTERLIEGEN, BESCHRÄNKT SICH DAS ALLEINIGE UND AUSSCHLIEßLICHE RECHTSMITTEL FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE – GLEICH WELCHER ART –, DIE SICH AUS EINER NICHTÜBEREINSTIMMUNG DER WAREN MIT DER GELTENDEN GARANTIE ERGEBEN, AUF DIE REPARATUR, DEN AUSTAUSCH ODER DIE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES FÜR DIE BETREFFENDEN NICHT KONFORMEN WAREN, WIE DIES IN DER BESAGTEN AUSDRÜCKLICHEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE SPEZIFISCH FESTGELEGT IST.
    2. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN EINER VON GP BEREITGESTELLTEN, BEGRENZTEN GARANTIE FÜR VERTRAGSWIDRIGE WAREN FESTGELEGT ODER IN DER NACHSTEHENDEN UNTERABSCHNITT (E) VORGESEHEN, DARF DIE KUMULATIVE HAFTUNG EINER DER PARTEIEN – UNGEACHTET DER ART DES ANSPRUCHS ODER DES KLAGEGRUNDES (SEI ES AUS VERTRAG, RECHTSVERLETZUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN RECHTLICHEN GRUNDLAGE) – IN KEINEM FALL DEN GESAMTPREIS ÜBERSTEIGEN, DEN DER KÄUFER FÜR JENE SPEZIFISCHEN WAREN GEZAHLT HAT ODER ZU ZAHLEN VERPFLICHTET IST, WELCHE DEM ANSPRUCH ODER KLAGEGRUND ZUGRUNDE LIEGEN.
    3. AUSSER WIE IN UNTERABSCHNITT (E) UNTEN VORGESEHEN, HAFTET UNTER KEINEM UMFALL EINE PARTEI FÜR INDIREKTE, BEILÄUFIGE, BESONDERE, VORBILDLICHE, FOLGEN- ODER STRAFSCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN DURCH BETRIEBSUNTERBRECHUNG, ARBEITS- ODER KAPITALKOSTEN, EINNAHME- ODER GEWINNVERLUST, VERLUST VON GUTEM RUF ODER RUF ODER NUTZUNGSVERLUST. GP HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH VERZÖGERUNG ENTSTEHEN.
    4. DIE VON GP FÜR DIE WAREN VERANSCHLAGTEN UND AUSGEHANDELTEN PREISE WURDEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER IN DIESEN VERKAUFSBEDINGUNGEN FESTGELEGTEN RISIKOVERTEILUNG SOWIE DER BEGRENZUNG VON RECHTSBEHELFEN UND HAFTUNG KALKULIERT; OHNE DIESE BESTIMMUNGEN HÄTTE GP DERARTIGE PREISE WEDER ANGEBOTEN NOCH ZUGESTIMMT.
    5. Nichts in diesen Kaufbedingungen schließt oder beschränkt eine Haftung (i) für Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit einer Partei entstehen, (ii) für Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten, (iii) gemäß ausdrücklicher Entschädigungspflichten gemäß diesen Verkaufsbedingungen, oder (iv) die nicht durch überhebende verbindliche Bestimmungen des geltenden Rechts ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können, soweit es von einem zuständigen Gericht angewandt wird.
  10. ABLEHNUNG VON NICHT KONFORMEN GÜTERN. Sofern nicht anders in einer ausdrücklich schriftlichen begrenzten Garantie von GP festgelegt, muss die Ablehnung nicht konformer Waren vom Käufer schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen nach Empfang erfolgen, und alle zum Zeitpunkt der Benachrichtigung festgestellten Mängel sind mit Genauigkeit angegeben oder gelten als aufgehoben. Im Falle einer Beschwerde bleibt der Versand unversehrt, bis die Entsorgung der Waren entschieden ist, und die Angabe der Einwände, begleitet von der Zählung der anstößigen Waren, wird direkt an GP übermittelt. Unter keinen Umständen dürfen Waren an GP zurückgegeben werden, es sei denn, der Käufer hat eine schriftliche Genehmigung des GP dazu. Ein Anspruch, dass Waren nicht konform sind, berechtigt den Käufer nicht, einen Betrag von einer Rechnung abzuziehen, es sei denn, dieser Anspruch wurde schriftlich zugelassen. Die Rechnungen sind gemäß diesen Verkaufsbedingungen vollständig zu zahlen, und im Falle eines weiteren Anspruchs zahlt GP umgehend an den Käufer den gewährten Betrag.
  11. WEITERE HANDHABUNG. Der Käufer verpflichtet sich, GP, dessen verbundenen Unternehmen sowie deren jeweiligen leitenden Angestellten, Geschäftsführern, Mitarbeitern, Vertretern und Beauftragten von sämtlichen Ansprüchen, Verlusten, Haftungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltsgebühren) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus der Nutzung, dem Umgang, der Verarbeitung, der Veränderung, dem Vertrieb, dem Verkauf oder der Vermarktung der Waren – oder aus jeglichem sonstigen Handeln oder Unterlassen in Bezug auf die Waren – ergeben oder daraus resultieren, und zwar jeweils nach der Lieferung der Waren an den Käufer; dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass der Käufer gegenüber GP nicht für Schäden haftet, die unmittelbar durch alleinige Fahrlässigkeit seitens GP oder durch einen Garantiebruch seitens GP verursacht wurden, sofern dieser Garantiebruch ausdrücklich in den schriftlichen, begrenzten Garantien von GP für die Waren festgelegt ist, auf die in Abschnitt 8 Bezug genommen wird.
  12. EXPORTKONTROLLE; ANTI-BOYKOTT. Alle von GP verkauften Waren unterliegen den Exportkontroll- und Anti-Boykott-Gesetzen der Vereinigten Staaten, und der Käufer verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen oder andere Personen oder Einrichtungen bei der Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen, um die Waren entgegen diesen Gesetzen umzuleiten oder weiterzuverkaufen. Unbeschadet des Vorstehenden verpflichtet sich der Käufer, keine Waren direkt oder indirekt an Parteien oder Bestimmungsorte zu exportieren, reexportieren, verkaufen oder zu liefern, die von der Regierung der Vereinigten Staaten oder den Vereinten Nationen als mit einem Embargo belegt oder als beschränkt eingestuft wurden. Wenn eine Lizenz oder Zustimmung einer Regierung oder Behörde für den Erwerb, Transport oder die Nutzung der Waren durch den Käufer erforderlich ist, wird der Käufer diese auf eigene Kosten einholen und dem GP auf Anfrage Beweise vorlegen. Unterlässt er dies nicht, berechtigt den GP, den Versand zurückzuhalten oder zu verzögern, aber das Unterlassen berechtigt den Käufer nicht, die Zahlung des Preises zurückzuhalten oder zu verzögern. Alle Ausgaben oder Kosten, die GP infolge eines solchen Versagens entstehen, werden vom Käufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Anfrage des GP übernommen.
  13. ANTI-KORRUPTION. Der Käufer muss alle geltenden Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsgesetze, -vorschriften, Regeln und Anforderungen der Vereinigten Staaten (einschließlich des United States Foreign Corrupt Practices Act) sowie des Ziellandes einhalten. Der Käufer stellt dar, dass er und jeder seiner Eigentümer, Direktoren, Geschäftsführer, Mitarbeiter und andere in seinem Namen handelnde Personen im Zusammenhang mit Geschäftstransaktionen mit GP oder dessen Produkten weder direkt noch indirekt: (a) Zahlungen von Geld oder Wertgegenständen an einen Regierungsbeamten (wie unten definiert) oder an einen Vertreter oder Vermittler zur weiteren Zahlung an einen Regierungsbeamten angeboten, versprechen, autorisieren oder leisten wird, (i) die Handlungen oder Entscheidungen eines solchen Regierungsbeamten zu beeinflussen, (ii) den Regierungsbeamten dazu zu bewegen, eine Handlung zu tun, die gegen eine rechtmäßige Pflicht verstößt, (iii) einen unzulässigen Vorteil zu erlangen oder (iv) den Regierungsbeamten dazu zu bewegen, seinen Einfluss auszuüben, um eine Regierungshandlung oder -entscheidung zu beeinflussen, um Geschäfte zu erwerben, zu behalten oder an eine beliebige Person oder Organisation zu richten; oder (b) anderweitig illegale Bestechung, Schmiergeld, Erleichterungszahlung oder andere Zahlungen anbieten, versprechen oder zahlen, die gegen ein geltendes Gesetz verstoßen. “Regierungsbeamter” umfasst jeden ernannten, gewählten oder ehrenamtlichen Beamten oder jeden Berufs- oder anderen Mitarbeiter eines Nicht-US-amerikanischen Mitarbeiters. nationale, regionale oder lokale Regierungen oder einer öffentlichen internationalen Organisation; Jede Nicht-US-amerikanische politischer Partei- oder Parteifunktionär; oder einen Kandidaten für nicht-US-amerikanische politisches Amt in jedem Land. Die “Regierung” umfasst jede Behörde, Abteilung, Botschaft oder andere staatliche Einrichtung oder Institution. Es umfasst auch jedes Unternehmen oder andere Unternehmen, das ganz oder teilweise von der Regierung kontrolliert oder kontrolliert wird. Eine Person hört nicht auf, ein Regierungsbeamter zu sein, indem sie vorgibt, in privater Funktion zu handeln oder ohne Vergütung zu dienen. Wenn GP vernünftigerweise und in gutem Glauben feststellt, dass eine solche Zusicherung oder Garantie verletzt wurde, hat GP das Recht, den Versand oder Verkauf von Waren einseitig zurückzuhalten oder zu verzögern. Der Käufer soll GP gegen jegliche Ansprüche, Haftungen, Schäden, Kosten und Ausgaben aus einem Verstoß gegen diesen Abschnitt verteidigen und entschädigen.
  14. LOKALES RECHT. Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass die Waren, einschließlich ihrer Einfuhr, ihres Weiterverkauf und ihrer Nutzung, allen geltenden Gesetzen, Vorschriften, Regeln und Anforderungen des Ziellandes oder der Gerichtsbarkeit entsprechen, einschließlich, ohne Ausnahme, jeglicher Bauvorschriften, Prüfungen, Produktzertifizierung oder ähnlicher Anforderungen.
  15. DATENSCHUTZ. Soweit GP personenbezogene Daten von Vertretern, Mitarbeitern oder Vertretern des Käufers im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen verarbeitet, verarbeitet GP diese Daten gemäß der bei www.buildgp.com/privacy verfügbaren Datenschutzrichtlinie und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Der Käufer stellt sicher, dass alle Personen, deren personenbezogene Daten dem GP zur Verfügung gestellt werden, darüber informiert wurden und, falls erforderlich, einer solchen Verarbeitung zugestimmt haben.
  16. BEZIEHUNG DER PARTEIEN. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die eines unabhängigen Käufers und Verkäufers von Waren, und nichts davon ist dazu gedacht oder zu verstehen, eine Agentur, Partnerschaft oder eine exklusive Beziehung zwischen den Parteien zu schaffen oder zu etablieren. GP behält sich das Recht vor, Waren an andere Käufer in denselben Gebieten zu verkaufen. Der Käufer gilt zu keinem Zweck als rechtlicher Vertreter von GP und wird weder das Recht noch die Befugnis ausübt, eine Verpflichtung oder Verantwortung zu übernehmen oder zu schaffen, einschließlich vertraglicher Verpflichtungen und Verpflichtungen, die auf Garantien oder Garantien basieren, im Namen von oder im Namen von GP.
  17. ANWENDBARES RECHT. Die Gültigkeit, Leistung, Auslegung und Wirkung sowie alle Angelegenheiten, die sich aus diesen Kaufbedingungen und dem Verkauf und Kauf von Waren zwischen den Parteien ergeben, unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates Delaware, USA, ohne Rücksicht auf die Rechtswahl, Rechtskonflikte oder Grundsätze eines anderen Bundesstaates oder Landes, die sonst gelten könnten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Verkauf von Waren gilt nicht für diese Verkaufsbedingungen oder den Verkauf und Kauf von Waren zwischen den Parteien.
  18. GERICHTSSTAND; STREITBEILEGUNG.
    1. Gerichtsstandsauswahl und Zuständigkeit. Sofern nicht ausdrücklich in den ausdrücklich schriftlichen begrenzten Garantien von GP für die in Abschnitt 8 genannten Waren in Bezug auf die Beilegung von Forderungen nach solchen begrenzten Garantien, jeglichen Streitigkeiten, Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen, den Waren, der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien oder jeglichen Geschäften zwischen den Parteien ergeben, ausdrücklich festgelegt, einschließlich jeglicher Forderung, die auf Vertragsrecht, Deliktsrecht, Gesetz, Betrug, Falschdarstellung oder einer anderen rechtlichen oder billigen Theorie beruht, ist ausschließlich bei den staatlichen oder Bundesgerichten in Atlanta, Georgia oder Wilmington, Delaware, bei Wahl der einreichenden Partei in den Vereinigten Staaten von Amerika erhoben und aufrechterhalten zu werden; vorausgesetzt, jede Beschwerde oder Klage von GP gegen den Käufer kann nach alleinigem und absolutem Ermessen von GP von einem zuständigen Gericht entweder im Zielland der Ware oder im Wohnsitzland des Käufers eingereicht und entschieden werden. DER KÄUFER ERKLÄRT HIERMIT UNWIDERRUFLICH SEINE ZUSTIMMUNG ZUR ZUSTÄNDIGKEIT – SOWOHL IN PERSÖNLICHER ALS AUCH IN SONSTIGER HINSICHT – DER BETREFFENDEN GERICHTE, UNTERWIRFT SICH DIESER UND VERZICHTET HIERMIT AUF JEGLICHE EINWÄNDE JEDWEDER ART GEGEN DEN GERICHTSSTAND BEI DIESEN GERICHTEN. AUSSERDEM VERZICHTET JEDE PARTEI HIERMIT UNWIDERRUFLICH, SOWEIT ES DAS GELTENDE RECHT ERLAUBT, AUF JEDES RECHT AUF EIN GESCHWORENENGERICHT IN EINEM GERICHTLICHEN VERFAHREN, DAS SICH DIREKT ODER INDIREKT AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN KAUFBEDINGUNGEN, DEN WAREN, DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN ODER ETWAIGEN GESCHÄFTEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN ERGIBT.
    2. Schiedsverfahren. Stellt ein zuständiges Gericht fest, dass die Wahl des Forums in Unterabschnitt (a) ungültig oder nicht durchsetzbar ist, dann werden alle in diesem Unterabschnitt beschriebenen Streitigkeiten, Streitigkeiten oder Ansprüche ausschließlich behandelt und endgültig durch verbindliches Schiedsverfahren entschieden, das von der Internationalen Handelskammer (“ICC”) gemäß den damals geltenden Schiedsregeln verwaltet wird, mit dem Schiedsgerichtssitz in London, England. Für ein solches Schiedsverfahren gelten folgende Bedingungen und Verfahren: (i) Bei Streitigkeiten über Ansprüche oder Gegenansprüche mit einem Gesamtbetrag von weniger als 1.000.000 US-Dollar wird das Schiedsverfahren von einem Einzelschiedsrichter durchgeführt; bei Streitigkeiten, die Ansprüche oder Gegenansprüche mit einem Gesamtbetrag von 1.000.000 US-Dollar oder mehr betreffen, wird das Schiedsverfahren von drei Schiedsrichtern durchgeführt; (ii) die Sprache des Schiedsgerichts Englisch sein soll und alle im Schiedsverfahren eingereichten Dokumente auf Englisch oder mit einer beglaubigten englischen Übersetzung begleitet werden, die auf Kosten der einreichenden Partei bereitgestellt wird; (iii) ein Schiedsverfahren auf individueller Basis durchgeführt wird und nicht als Sammel-, Kollektiv-, Konsolidierungs- oder Repräsentativklage, und der Schiedsrichter hat keine Befugnis, Ansprüche verschiedener Parteien zu konsolidieren oder Ansprüche auf Sammel-, Kollektiv- oder Repräsentativbasis zu schlichten; und (iv) die Parteien, der Schiedsrichter und der ICC sollen die Existenz des Schiedsverfahrens, alle im Schiedsverfahren ausgetauschten oder vorgelegten Unterlagen, alle Zeugenaussagen und sonstigen Beweise sowie etwaige Urteilsentscheidungen vertraulich behandeln, sofern dies nicht durch geltendes Recht oder zur Durchsetzung eines Urteils erforderlich ist. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht jederzeit vorläufige oder vorläufige Maßnahmen zur Wahrung der Rechte dieser Partei (einschließlich einer einstweiligen Verfügung oder Beweissicherung, aber ausdrücklich mit Ausschluss jeglicher Schadensersatzzusprache) bei einem zuständigen Gericht beantragen. Ein solcher Antrag gilt nicht als Wahl des Gerichtsstands, als Verzicht auf das Schlichtungsrecht oder als unvereinbar mit der Schiedsvereinbarung. Das Schiedsgericht hat nach der Einrichtung die Befugnis, vorläufige und vorläufige Maßnahmen zu erlassen sowie vorläufige oder vorläufige Maßnahmen eines Gerichts zu ändern, aufzuheben oder durchzusetzen. Die Parteien sind sich einig, dass ein Schiedsspruch in jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden kann, und jede Partei verzichtet auf Einwände gegen eine solche Durchsetzung.
  19. TRENNBARKEIT. Sollte eine Bestimmung dieser Kaufbedingungen als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, dürfen die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen in keiner Weise beeinträchtigt oder beeinträchtigt werden, und die Parteien werden ihre besten Anstrengungen unternehmen, um eine gültige, rechtliche und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die soweit praktisch den Zweck dieser Kaufbedingungen erfüllt.
  20. ÜBERLEBEN. Diese Verkaufsbedingungen bleiben über den Kauf und Verkauf von Waren sowie über die Beendigung der Geschäftsbeziehungen zwischen GP und dem Käufer hinaus in Kraft.
  21. SONSTIGES. Diese Verkaufsbedingungen sind bindend für und kommen den jeweiligen Nachfolgern und berechtigten Übertragungsberechtigten der Parteien zugute. Ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen durch eine der Parteien ist gültig, es sei denn, diese sind schriftlich und von der anderen Partei unterzeichnet. Diese Verkaufsbedingungen können durch das Veröffentlichen einer überarbeiteten Version auf der Website von GP (www.buildgp.com/terms-of-sale) geändert oder ersetzt werden; vorausgesetzt, eine solche Änderung gilt ausschließlich für Bestellungen, die nach Veröffentlichung der überarbeiteten Verkaufsbedingungen aufgegeben werden.

Wirksam ab dem 18. Mai 2026